Berichten, auch wenn es nichts zu berichten gibt

Photo by

Am Dienstag, 9. Oktober 2018 wurde bekannt, dass die St. Galler Ständerätin Karin Keller-Sutter für den Mittwoch zu einer Pressekonferenz einlädt. Die Journalisten und Online-Redakteure waren aus dem Häuschen. Denn endlich würde offiziell, was sich alle schon erhofften. Oder wird es am Ende doch ganz anders?

Natürlich nicht. Frau Keller verkündete, dass sie sich für eine Kandidatur zur Verfügung stelle. Es gab Live-Ticker und Live-Streams. Danach, logisch, hagelte es Tweets, dass Karin Keller jetzt ebendies gesagt habe. Und die ersten Qualitätspostillen begannen, zu analyiseren. Es k-k-esselte auf allen Kanälen. Mir reichte es bereits.

Am Abend dann brachte Susanne Wille bei ihren Mitarbeiterinnen in der 10vor10-Redaktion in Erfahrung, wie dort nun über Frau Keller berichtet wird, wo doch schon alle Medien den ganzen Tag darüber berichtet haben.

Man wolle, so erzählt die Reporterin, nicht dieselben Ausschnitte aus der Pressekonferenz bringen, die schon den ganzen Tag gezeigt wurden. Man wolle über die Gefühlslage von Frau Keller berichten und einordnen, was diese Kandidatur jetzt zu bedeuten habe. Ich als News-Konsument frage mich derweil, was es denn da einzuordnen gibt? Sie kandidiert. Fertig.

Ausserdem möchte man versuchen aufzuzeigen, was für Stolpersteine der liberalen Kronfavoritin in den Weg gelegt werden oder was für andere Kandidaten ihr zum Verhängnis werden könnten. Nebst einer sinnlosen Einordnerei gibts dann auch noch eine zünftige Portion Kaffeesatzlesen und Spekulationsturnerei.

Die rhetorisch gestellte Frage von Frau Wille beantwortete ich so, dass es wohl am Besten wäre, gar nicht darüber zu berichten. Weil ich der festen Überzeugung bin, dass es zum jetzigen Zeitpunkt einfach nichts mehr zu berichten gibt.

Susanne Wille reagierte diesmal nicht (sonst tut sie das aber meistens), dafür aber Redaktionskollegin Luzia Tschirky. Und das in einer Art, die mich zum Nachdenken brachte.

Über etwas zu berichten, worüber alle Medien den ganzen Tag schon berichtet haben, ist also der gesetzliche Auftrag der SRG. Selbst wenn die Tagesschau schon darüber berichtete, muss es die Hintergrundsendung zwei Stunden später auch noch einmal tun. Das ist Service public und es steht verdammt nochmal in der Verfassung.

Ich bin mir noch immer nicht sicher, wie ich die Antwort von Frau Tschirky einordnen interpretieren soll. Geht sie davon aus, dass ihre Kolleginnen und Kollegen von der Tagesschau nicht verfassungskonform berichtet haben und sie das jetzt noch tun muss? Oder ist es wieder diese journalistische Kritikresistenz, die es verbietet, die Arbeit von Journalisten zu hinterfragen? Ich tippe auf Letzteres.

Genau deshalb bin ich über diese Antwort leicht verärgert. Es ärgert mich, dass man als Zuschauer einen Gesetzesartikel vor den Latz geknallt bekommt, wenn man vorschlägt, nicht über etwas zu berichten, worüber es nichts mehr zu berichten gibt. Es ärgert mich aber auch grundsätzlich, dass Journalisten das Gefühl haben, als einzige Spezies auf der Welt beurteilen zu können, was newswertig oder relevant ist und was nicht. Es ärgert mich auch, wenn Journalisten nicht mehr erkennen, wenn etwas eben nicht mehr newswertig ist, keine relevanten neuen Erkenntnisse berichtet werden können sondern man ein Thema einfach nur deshalb zum wiederholten Mal beackert, weil man für sich persönlich einen Verfassungsauftrag ableitet. Und überhaupt: Was bedeutet «Meinungsbildung» in diesem Zusammenhang? Ich muss mir keine Meinung über eine Bundesratskandidatin bilden. Ich kann sie nicht wählen.

Kleinlich? Kann man so sehen, wenn man will. Aber so sehe ich das nun mal.

Kommentar hinterlassen

Schreib einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*