Mutmasslich wird mutmasslich zuviel gemutmasst

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Es gilt die Unschuldsvermutung, bis ein Täter rechtskräftig verurteilt ist. Es gibt gute Gründe, wenn man einen Täter oder eine Täterin in der öffentlichen Berichterstattung als «mutmasslich» bezeichnet.

Doch heute las ich einen Beitrag auf www.zentralplus.ch. Einer hat mit einem Hammer auf einen anderen eingeprügelt. Dann ging er weg, wurde von der Polizei geschnappt und hat seine Tat gestanden.

Im Bericht liest sich das dann so: «(…) Dort schlug der mutmassliche Täter das Opfer mit einem Hammer nieder. (…) Er ist geständig, seinen Mitbewohner mit einem Hammer niedergeschlagen zu haben. Die mutmassliche Tatwaffe konnte durch die Polizei bisher nicht sichergestellt werden. (…)»

Er hat die Tat gestanden. Muss man jetzt wirklich noch immer von einer Mutmasslichkeit sprechen? Und müssen wir es derart übertreiben, dass der mutmassliche Täter seine mutmassliche Tat mit einer mutmasslichen Tatwaffe solange mutmasslich begangen hat, bis ebendiese mutmassliche Tatwaffe ihre mutmassliche Beteiligung an der mutmasslichen Tat ebenfalls gestanden hat?

Es ist ja nicht so, dass die Verwendung dieses Adjektivs grundsätzlich falsch wäre. In vielen Fällen aber liest es sich aber wirklich sehr merkwürdig. Es wäre angebracht, mit dieser übertriebenen Korrektheit aufzuhören und einfach wieder mehr gesunden Menschenverstand in solche Texte einfliessen zu lassen.

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